Qualität & Zulassung

AZAV-zugelassener Bildungsträger

Die Dickies-Campus GmbH ist durch die APV-Zertifizierungs GmbH als Träger nach § 178 SGB III und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Damit können förderfähige Weiterbildungen über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bei uns absolviert werden.

Angaben zur Zulassung
Zugelassener Träger
Dickies-Campus GmbH, Neuenhausplatz 73, 40699 Erkrath — zugelassen nach § 178 SGB III und AZAV
Zertifikats-Registrier-Nr.
0184.1-10141-AZAV-T
Zertifizierungsstelle
APV-Zertifizierungs GmbH, Kassel
Zulassungszeitraum
14.02.2024 bis 13.02.2029 (Erstzulassung am 14.02.2019)

Geltungsbereich · Fachbereiche

01

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

04

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

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Zertifizierungszeichen der APV-Zertifizierungs GmbH
Dickies-Campus GmbH
Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (§ 178 SGB III / AZAV)
Geltungsbereich: Fachbereiche 01 und 04 · Zertifikats-Nr.: 0184.1-10141-AZAV-T
Was bedeutet das für Sie?

Für zugelassene Maßnahmen können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Weiterbildungskosten über einen Bildungsgutschein übernehmen. Ob Ihre Wunsch-Weiterbildung förderfähig ist und wie Sie den Gutschein erhalten, klären wir gemeinsam in der kostenlosen Beratung — ehrlich und individuell.